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WIE ERNEUERBARE ENERGIEN

 
 

 

 
Photovoltaik-Investition    

Verdienen Sie bereits Geld mit Solar? Dachflächen, soohl Flachdach als auch Schrägdach, eignen sich hervoragend für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik). Sie benötigen nicht einmal ein eigenes Dach! Die Solar-Rente kann in verschiedenen Varianten in Anspruch genommen werden! ...mehr

   
Dienstleistungen    

Speicher-Modul für erneuerbare Energien. Der Hochleistungsakkumulator bietet neue Möglichkeiten der Speicherung und Nutzung regenerativer Energie. ...mehr

Reinigung von Photovoltaik-Modulen steigert die Rentabilität Ihrer Anlage ...mehr

   
     

Reinigung von Solarmodulen auf Dachflächen erhält den Wirkungsgrad der Solaranlage!

   
 

 

Photovoltaik-Sonderförderung-Hamburg

Photovoltaik wird bundesweit gefördert. Darüber hinaus gibt es ein spezielles Hamburger Förderprogramm für Dünnschicht-PV-Anlagen.

Photovoltaik--Solarstromanlagen

werden bundesweit indirekt gefördert, indem 20 Jahre lang eine Vergütung von bis zu 43,01 Ct/kWh (Fertigstellung 2009) für den solar erzeugten Strom bezahlt wird! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG); gilt bundesweit. Anträge erhalten Sie beim örtlichen Stromnetzbetreiber.

Aber die BSU hat jetzt auch ein eigenes Hamburger Programm

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt fördert Produktionsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung PV-Dünnschichtmodulen. Die Investition in Solarstromanlagen wird außerdem von der KfW durch zinsgünstige Darlehen unterstützt;

Das Programm "Solarstrom erzeugen" gilt bundesweit. Verantwortlich ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Installation thermischer Solaranlagen und für den Austausch bestehender Heizungen gegen Energiesparende heizungstechnische Anlagen, wenn gleichzeitig eine thermische Solaranlage installiert wird. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die ihre Qualifikation in der Installation thermischer Solaranlagen nachgewiesen haben. Bei der Hamburger Basis-Förderung werden 100 € / m2 Kollektoreintrittsfläche im Gebäudebestand gewährt. Dieses Gilt nur in Hamburg und kommt Ihnen als Initiator (Kunde) einer solchen Investition, in Form reduzierter Angebotsstruktur zu gute!

Wenn Sie in den Genuss dieser Zuschüsse gelangen wollen, können Sie sich an uns  wenden. Denn diese Hamburger Förderung richtet sich an das installierende Fachhandwerk und ermöglicht dem Installationsbetrieb, besonders preiswerte Anlagen anzubieten. Wir bieten in Zusammenarbeit mit unseren angeschlossenen Partnerunternehmen, die gesamte fachliche und genehmigte Abwicklung. Kontaktieren Sie die Energieberatung Erneuerbare Energien in Hamburg. <Link>

  • Die Förderung erfolgt unabhängig von der Bundesförderungdurch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Bundesweite Förderung durch das BAFA. Folgende Zuschüsse werden für Solarkollektoranlagen gewährt:

    60.- €/m² Kollektorfläche für die Warmwassererzeugung;
    105.- €/m²Kollektorfläche für die Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung; für das Programm verantwortlich ist das Bundesamt f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA
  • Bundesweite zinsgünstige Darlehen bzw. Zuschüsse der KfW

    Programme "Energie-Effizient sanieren" und "Energieeffizient bauen". Vverantwortlich ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Bauen, Wohnen, Energie sparen" bei der KfW. In Hamburg werden diese Programme von ihrer Hausbank oder über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt bearbeitet.
  • Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau! Sollten Sie eine Anlage im Neubau realisieren wollen,ist seit dem 1. Januar 2009die Nutzungspflicht fürerneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wämegesetz – EEWärmeG zu beachten

Hamburg: Klimaschutzprogramm „Heizung + Solar“ Zusatzinformationen

In Hamburg ist eine Kopplung der Förderprogramme „Programm zur Förderung erneuerbarer Energien“ der Bundesregierung und dem Hamburger „Klimaschutzprogramm Heizung + Solar“ möglich. Die Bundesmittel werden vom Investor beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Über uns, oder der Innung Sanitär Heizung Klempner kann der Installationsbetrieb einen Investitionskostenzuschuss für die Solaranlage erhalten, der diesen dann in Form eines Preisnachlasses an den Kunden (also Sie) weitergibt.

Es wird geraten Ihren/dem Installationsbetrieb auf diese interessante Kopplungsmöglichkeit hinzuweisen. Des Weiteren kann ab sofort bei kombiniertem Einbau einer solarthermischen Anlage und eines neuen, effizienten Heizkessels ein zusätzlicher Bonus beantragt werden.

Fragen und Antworten zur Pogrammkoordination

  1. Welche Förderung kann ich erhalten? Für die Errichtung einer solarthermischen Anlage erhalten Sie als Installationsbetrieb einen Zuschuss, den Sie in Form eines Preisnachlasses an den Kunden weitergeben.Achtung: Gleichzeitig kann Ihr Kunde eine Förderung über das Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien erhalten.
  2. Welche Voraussetzungen gibt es?

    Für Solarthermieanlagen: Die Mindestkollektorfläche (Aperturfläche) beträgt 3 qm. Die Anlagen sollten in Süd-, Süd-Ost oder Süd-West-Ausrichtung und unverschattet errichtet werden. Der Kollektorertrag muss mindestens 350 kWh/m2 im Jahr (nach DIN EN 12975) betragen. Darüber hinaus sind Kollektordämmung und Wärmeträgermedium ohne halogenierte Kohlenwasserstoffe einzusetzen.

    Für den Austausch der heizungstechnischen Anlage: Voraussetzung ist, dass zugängliche Rohrleitungen der Heizungsanlage gemäß EnEV gedämmt werden. Außerdem müssen die Umwälzpumpen die Effizienzklasse A aufweisen. Gas- und Ölbrennwertkessel. Der Heizwert-bezogene Normnutzungsgrad nach DIN 4702 Teil 8 muss bei Gasbrennwertkesseln mindestens 105 % und bei Ölbrennwertkesseln mindestens 100 % erreichen. Letztere müssen mit schwefelarmen Heizöl betrieben werden. Wärmepumpen: Für Wärmepumpen ist eine überwiegenden Betrieb in Flächenheizsystemen notwenig. Als Wärmequelle kommen nur Wasser und Erdreich in Betracht. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) muss bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen bei mindestens 4,0 liegen. Brennstoffbetriebene Wärmepumpen müssen eine JAZ von mindestens 1,3 vorweisen.

  3. Wie viel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Für die Errichtung einer Kollektoranlage erhalten Sie 100 Euro pro qm Kollektoreintrittsfläche (Aperturfläche). Dazu zählen auch die Flachkollektoranlagen ebenso wie bei Vakuumröhrenkollektoranlagen.Für Anlagen mit einer Aperturfläche über 30 qm erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss von 60 Euro pro qm , wenn der Installationsbetrieb einen solaren Mindestertrag von 400 kWh/qm Aperturfläche vertraglich zusichert (nach dem Modell „Ertragsgarantie Hamburger Solaranlagen“). Bei Anlagen ohne zugesicherten Ertrag wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt.

    Speicher- und Luftkollektoranlagen werden als Sonderregelungen behandelt, hier wird individuell entschieden, ob eine Anlage gefördert wird oder nicht. Des Weiteren wird der Austausch alter Heizkessel durch einen Ersatz von effizientem Heizkessel und solarthermischer Anlage mit einem Bonus gefördert. Förderfähig sind Öl- und Gasbrennwertgeräte sowie Wärmepumpen. Außerdem wird auch der Anschluss an Wärmenetze gefördert. Der Bonus beträgt 40 Euro/kW neu installierter Leistung. Der Einbau von Biogenen heizungstechnischen Anlagen wird durch das Hamburger Klimaschutzprogramm „Bioenergie“ gefördert.

  4. Wie beantrage ich die Fördermittel? Die Bewilligung der Fördermittel muss vor Baubeginn vorliegen. Die Anträge erhalten Sie vor Baubeginn bei der Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg oder über einen an uns angeschlossenen regionalen und überregionalen Partner.

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular (zum Formular) oder telefonisch unter 851 00 840. Bitte beachten Sie, das dieses Sonderprogramm nur für das Bundesland Hamburg gültig ist.

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