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Beteiligung 6,6 MW-Park in Spanien. Errichtet 2008, alte Vergütung.
Schlüsselfertige Solar-Freilandanlage in Italien.
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Erneuerbare Energien, EEG und KfW-Förderung
Täglich werden auf unserer Erde rund 13 Millionen Liter Erdöl und ca. 14,7 Milliarden Kilo Stein & Braunkohle verbraucht, das meiste für die Erzeugung von Elektrizität & Wärme. Die Verbrennung dieser fossilen Energieträger führt jährlich Tonnen von Treibhausgasen ( Kohlendioxid - CO2 ) in unsere Erdatmosphäre ab. Neben der Umweltverschmutzung, gehen langsam diese Rohstoffe aus, denen unser modernes Leben die Kraft bezieht. Angesichts der Tatsachen von Klimawandel, steigenden Energiepreisen und der Erschöpfung von Rohstoffen, sollten wir die Chance und die Möglichkeiten der alternativen Energiegewinnung nutzen.
Erneuerbare Energien sind unerschöpfliche natürliche Energiequellen! Sonnenenergie -generiert durch direkte Nutzung der Sonnenstrahlen (Solarthermie, Photovoltaik) elektrischen Strom oder Wärme.
Weitere Energieträger sind Windenergie/ Wasserenergie oder durch Energien aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Biomasse, Biogas.
Erneuerbare Energien sind weitestgehend emissionsfrei und praktisch unerschöpflich, gemessen an für Menschen relevanten Zeiträumen.
Seit dem 1.4.2000 werden Erneuerbare Energien durch das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) gefördert. Im Jahr 2004 wurde das EEG novelliert, wobei die Windenergie nach Standort differenziert, Photovoltaik und Biomasse stärker als bisher gefördert werden.
Jeder kann seinen Teil zur umweltfreundlichen Energiegewinnung beitragen und die Vergütungen für sich in Anspruch nehmen. Direkt oder indirekt! Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten.
Seit dem 01.01.2009 gilt nunmehr das EEG 2009. Gegenüber dem vorherigen EEG 2004 ergeben sich einige Veränderungen, die nachfolgend erläutert werden. Nicht verändert wurde der Kern des Gesetzes, der über 20 Jahre eine sichere und gewinnbringende Vergütung garantiert.
Die Vergütungssätze von 2009 bis 2011 sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr |
2009 |
2010* |
2011* |
2012* |
Aufdachanlagen bis 30 kW |
43,01 ct |
39,57 ct |
36,01 ct |
32,77 ct |
bis 100 kW |
40,91 ct |
37,64 ct |
34,25 ct |
31,17 ct |
bis 1 MW |
39,57 ct |
35,62 ct |
32,42 ct |
29,50 ct |
ab 1 MW |
33,00 ct |
29,70 ct |
27,03 ct |
24,59 ct |
Fassadenbonus |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Freilandanlagen/Grundvergütung |
31,94 ct |
28,75 ct |
26,16 ct |
23,80 ct |
* vom Ausbau der Kapazitäten im Vorjahr abhängig. Überschreitet diese einen Zielkorridor sinkt die Förderung
um einen Prozentpunkt. Bei Unterschreitung des Zielkorridors steigt die Förderung dagegen um einen Prozentpunkt.
Der Zielkorridor ist wie folgend festgelegt:
2009 |
1.000 – 1.500 MW |
2010 |
1.100 – 1.700 MW |
2011 |
1.200 – 1.900 MW |
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Wichtige Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009:
§ 11 Einspeisemangement
- Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kW sind technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber (für Altanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2011).
- Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung von Anlagen regeln. Kleinanlagen (meist private Betreiber) bis 100 kW sind ausgenommen.
- Für den ausgefallenen Strom werden Anlagenbetreiber entschädigt.
§ 16 Meldepflicht als Voraussetzung für Vergütungsanspruch
- Ab dem 01.01.2009 müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der PV-Anlage melden. Andernfalls entfällt die Vergütungspflicht der Netzbetreiber.
- Die Bundesregierung richtet ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein.
- Das Anmeldeformular ist auf der Seite der Bundesnetzagentur erhältlich:
§ 19 Neuer Anlagenbegriff
- Anlagen auf einem Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe gelten als eine Anlage, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten installiert wurden
Eigenverbrauchsoption
- Es wird ein gesonderter Bonus für selbst genutzten Solarstrom vergütet. Für die Menge an PV-Strom, die selbst oder durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, wird in 2009 ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (43,01 ct/kWh) reduzierter Vergütungssatz von 25,01 ct/kWh gezahlt. Zusammen mit dem Wert des eingesparten Netzstroms entsteht daher ab einem Strompreis von 18 ct/kWh ein Anreiz, Solarstrom selbst zu verbrauchen.
Fassadenbonus
- Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kWh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen.
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