WIE ERNEUERBARE ENERGIEN

 
 

 

 
Solar-Nutzflächen    

Investoren suchen Solar-Nutzflächen! Für die Errichtung von Solarkraftwerken suchen Investoren geegnete Flächen. Auf Basis der Pacht können Eigner von großen Dachflächen oder Freiland Ihre Flächen verpachten und profitieren an der Einspeisevergütung! ...mehr

   
Solar-Dachanlagen    
Verdient Ihr Dach bereits Geld für Sie? Dachflächen, Flachdach als auch Schrägdach, eignen sich hervoragend für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik). Sie haben die Möglichkeit einer Dach-Solaranlage auf Ihrer Dachfläche. Erfahren Sie ...mehr
   
     

Photovoltaik-Solarmodule und Zubehör im Baukasten-Modell für Ihre Dachanlage

   
 

 

Photovoltaik-Topliste

 

High-Performance Solarmodule von 50Wp bis 290WpModule

 

 

Anbieterpool für Investoren.

Für ernsthafte Investoren können wir nunmehr auf ein internen Marktplatz für Solarprojekte zugreifenn die aktuell zum Verkauf angeboten werden. Dazu besteht die Möglichkeit bei der Finanzierung die richtigen Türen zu öffnen. Der Investor sollte über die notwendige Bonität und/oder Eigenkapital verfügen. Spätestens bei schr. Anträgen, Verträgen wird ein Eigenkapitalnachweis abverlangt und zeigt die Ernsthaftigkeit der Investitionsabsicht. Investoren erfahren hier mehr. Investor.

 

 

 

Kapitalgeber gesucht..

Kapitalgeber für die Finanzierung einer 6,6 MW Solaranlage in Spanien gesucht. Beteiligung bis 30% möglich. Der Solarpark wurde 2008 errichtet und zu alten Einspeisevergütungen erschlossen. Die erste Jahresperiode ist nachweislich mit 4,45 Mio. € an Einnahmen abgeschlossen Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail über Kontakt bei ernsthaften Interesse. Mail>>>

 

 

Von einer gerade erst entwickelten Lagerhalle wurden 161 Solarmodule gestohlen. Der Schaden geht in die Hunderttausende.

Diebstähle von Solarmodulen nehmen zu. Sogar fertige Dachanlagen werden bei Nacht und Nebel oder während der Urlaubszeit abmontiert. Mit den gestohlenen Solarmodulen wird vermutlich ein schwunghafter Handel getrieben. Der ahnungslose Käufer eines gestohlenen Solarmoduls ist der Dumme. Auch wenn er zunächst nicht wusste, dass es sich um eine gestohlene Sache handelte. Der Käufer muss  das Solarmodul dem rechtmäßigen Eigentümer ohne Wenn und Aber wieder geben und erhält auch keine Kostenerstattung!

Tatort: Lagerhalle, aber auch abgelegene Scheunendächer und Freilandanlagen sind Ziele der Modul-Mafia. Die geschickte und gezielte Vorgehensweise lässt Vermutungen zu, das der Diebstahl von Solarmodulen längst organisiert ist!

Ein Solarmodul wiegt fast 19 Kilogramm. Neben dem Zeitfaktor für eine Demontage ist der Abtransport die nächste Hürde, die von den Räubern meisterhaft genommen wird. Der finanzielle Schaden durch den Verlust der 161 Modulen ist noch nicht alles. Beim Abbau wurde die Dachhaut, das Trägersystem und die Verkabelung beschädigt. Letztendlich entstand ein Schaden von 250.000 bis 300.000 Euro. Sicherlich deckt dieses eine Photovoltaik-Versicherung ab, werden Sie denken. In der Regel schon, doch der Aufwand für diesen gesamten Nutzungsausfall und die Reparatur kann vermieden werden! Außerdem: Diebe kommen gern ein weiteres mal, wenn der Coup gut verlaufen ist!

Es macht also Sinn, sich über die Sicherheit und die Überwachung (Videoüberwachung + Alarmsystem) Ihrer Solaranlage Gedanken zu machen. Die Kosten für eine solche Sicherheit sind kalkulierbar und amortisieren sich anteilig im laufe der Zeit dadurch, das der Versicherungsbeitrag bei installierter Überwachungsanlage für Solaranlagen bis zu 15% reduziert wird!

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Maßnahmen zum Diebstahlschutz Ihrer Solaranlage! >Security, Sicherheit und Überwachung(video) für Solaranlagen<.

Anmerkung: Die Kollektoren sind mit eingravierten Nummern gekennzeichnet. Registrierte Beute finden Sie im Register für gestohlene Solarmodule. http://www.sfv.de/lokal/mails/phj/gestohle.htm


Sind Investitionen in Erneuerbare Energien lohnenswert?

Kann man mit erneuerbaren Energien Geld verdienen? Diese interessante Frage über grüne Geldanlagen können wir mit „ja“ beantworten! Es sind verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten (Kapitalanlagen) im Bereich Investment für Solar bzw. Biomasse und Windenergie gegeben.. Auch Deutschland bietet weiterhin Potenzial für Investitionen in erneuerbare Energien.

Vergütungssätze pro Kilowattstunde in Cent (EEG), beispielsweise für Solarenergie

Vergütungen bei Gebäudeanlagen 43,01 cent; ab 100 kW 39,59 cent.

Vergütungen für Freilandanlagen 31,94 cent.

Degression ab 2009:

Anlagen < 100 kW: 2009 und 2010 je 8 %. Ab 2011: 9 %
Anlagen > 100 kW: 2009 und 2010 je 10 %. Ab 2011: 9 %
Freiflächenanlagen: 2009 und 2010 je 10 %. Ab 2011: 9 %

Seit dem 01.01.2009 ist der gültige Gesetzestext im Internet zugänglich. Sie können diesen unter der Adresse www.bundesrecht.juris.de einlesen.

Effizienz und Netzstabilität stehen im Mittelpunkt

Kabinett beschließt neue Verordnungen zum EEG

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll auch in Zukunft die Stabilität der Elektrizitätsnetze nicht beeinträchtigen und so effizient wie möglich vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG. "Beide Verordnungen werden dafür sorgen, dass sich die erneuerbaren Energien im Strombereich weiter dynamisch entwickeln".

Die Systemdienstleistungsverordnung regelt technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen sollen. Neue Windenergieanlagen müssen künftig Anforderungen an die Spannungs- und Frequenzhaltung erfüllen. Für bestehende Anlagen werden finanzielle Anreize für eine entsprechende Nachrüstung gesetzt. Durch die Verordnung wird die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei stark steigenden Anteilen von Windenergiestrom sichergestellt. Zugleich wird die technische Entwicklung der Windräder vorangetrieben. Der Erlass der Verordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Windenergie.

Die nach dem EEG vergüteten Strommengen werden derzeit in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichsmechanismus). Insbesondere bei kleinen und mittleren Stromvertriebsunternehmen kann dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Verordnung über den Ausgleichsmechanismus vereinfacht ab dem 1. Januar 2010 das Verfahren: Erneuerbarer Strom muss zukünftig nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, stattdessen erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vermarktet wird. Die Umstellung des Ausgleichsmechanismus minimiert Aufwand, Risiken und Mehrkosten für alle Beteiligten.

Die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus wird dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung zugeleitet.

EPIA-Studie: Solarstrom wird 2020 eine europäische Hauptenergiequelle

Eine Studie hat ergeben, dass Solarstrom in Zukunft zwölf Prozent des EU-Strombedarfs abdecken kann. Der Europäische Photovoltaik-Industrieverband (EPIA) hat zusammen mit dem Beraterunternehmen A.T.Kearney untersucht, wie sich die Photovoltaik bis zum Jahr 2020 entwickeln wird. Sollten die bisherigen Bedingungen für Photovoltaik-Strom beibehalten werden, könne der Solarstrom im Jahr 2020 vier bis sechs Prozent des europäischen Strombedarfs abdecken. Anders würde die Entwicklung verlaufen, wenn Behörden und Entscheidungsträger für bessere Bedingungen sorgen. Dann könne die Photovoltaik im Jahr 2020 bis zu zwölf Prozent der EU-Nachfrage abdecken.

Die Studie "Set for 2020" zeigt, dass der Ausbau der Photovoltaik-Branche der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft massive Vorteile verschaffen kann. Sie sei die am schnellsten wachsende Branche der erneuerbaren Energien!

 

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